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Sonntag, November 24, 2024

Anwälte setzen Kraftfahrtbundesamt unter Druck / Was weiß das KBA über die Intrigen bei Iveco und Fiat?: kfzbild.com

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Köln (ots) – Der erste Rückruf im Wohnmobil-Abgasskandal betrifft den Hersteller Iveco und das Modell Iveco Daily, das auch als Basis für viele Wohnmobile dient. Der Rückruf aufgrund überhöhter Abgaswerte ist bereits seit Februar in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufgeführt, doch bisher gab das KBA dazu keine weiteren Informationen bekannt. Die Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ reagiert auf den Stillstand der Ermittlungen und hat eine offizielle Anfrage beim KBA gestellt, damit die Behörde endlich die Öffentlichkeit über die gefundenen illegalen Abschalteinrichtungen und den genauen Grund für den Rückruf in Kenntnis setzt.

KBA soll wichtige Informationen offenlegen

Die Informationen des KBA zu den Tricks von Iveco könnten nicht nur für Käufer des Iveco Daily ausschlaggebend sein, um Schadensersatz für die illegalen Abgas-Manipulationen zu erhalten. Iveco gehört zum weitverzweigten Firmenimperium der Agnelli-Familie und ist damit auch eng mit dem Stellantis-Konzern verbunden. Gegen den laufen aufgrund der Manipulationen beim Fiat Ducato bereits tausende Schadensersatz-Verfahren insbesondere von Wohnmobil-Eigentümern. „Für uns ist klar, dass Iveco genau wie Fiat seine Kunden getäuscht und geschädigt hat. Wir erwarten auch, dass es sowohl bezüglich Iveco als auch bei Fiat bzw. nunmehr Stellantis in Kürze zu weiteren Rückrufen kommen wird.“ so Verbraucheranwalt Ilja Ruvinskij, der die Anfrage beim KBA gestellt hat und mit seiner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bereits tausende Klagen für Kunden im Dieselskandal eingereicht hat.

Was raten Verbraucheranwälte betroffenen Kunden?

„Es ist nicht unbedingt ein offizieller Rückruf durch das KBA erforderlich, um Schadensersatz erhalten zu können“ erklärt Ruvinskij. Dennoch sei es dringend notwendig, im Sinne der betroffenen Kunden schnellstmöglich Klarheit über die illegale Software zu schaffen. Daher verlangte seine Kanzlei außerdem Auskünfte, ob das KBA weitere Modelle von Iveco bereits im Blick hat bzw. welche eigenen Ermittlungen das KBA anstellt.

Generell können Verbraucher jedoch vom KBA keine umfassende Unterstützung erwarten. Selbst durch einen Rückruf und Deaktivierung der illegalen Technik sei der Schaden am Fahrzeug nicht mehr zu beheben, so die Ansicht der meisten Experten, die auch von Gerichten geteilt wird. Daher raten Verbraucheranwälte dazu, selbst aktiv zu werden. Die Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ etwa bietet eine kostenlose Erstberatung an. Hier können betroffene Käufer von Fiat- und Iveco-Fahrzeugen unverbindlich eine Einschätzung der besten Vorgehensweise erhalten.

Pressekontakt:

Telefon: 0221 / 8282 9201
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